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Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung beschließt nach $6 der Vereinssatzung (s.o.):

 

§ 1 allgemeiner Beitrag


Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 15 Euro.

 

§ 2 ermäßigter Beitrag


(1) Der ermäßigte jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro.

(2) Er wird auf schriftlichen Antrag und auf Nachweis Schülern, Studenten und Auszubildenden für das jeweilige Kalenderjahr gewährt, wenn das Mitglied am Fälligkeitstag des Beitrages zu einer der genannten Personengruppe gehört.

(3) Der Antrag ist für das jeweilige Kalenderjahr bis zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres beim Vorstand zu stellen, der darüber beschließt. Die entsprechenden Nachweise sind dem Antrag beizufügen oder innerhalb von vier Wochen ab Antragstellung nachzureichen. Bei Schülern des Marie-Curie-Gymnasiums Ludwigsfelde kann auf einen Nachweis verzichtet werden.

(4) Der Vorstand hat dem Antrag zu entsprechen, wenn die Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 erfüllt sind. Ansonsten ist der Antrag abzulehnen. Gegen die Ablehnung kann das Mitglied innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Ablehnung schriftlich Einspruch einlegen. Ãœber den form- und fristgerecht eingelegten Einspruch, der keine aufschiebende Wirkung hat, beschließt die Mitgliederversammlung endgültig.
 

§ 3 Inkrafttreten


Diese Beitragsordnung gilt ab 01. Januar 2011.